intraDAT GmbH & Co. KG / Hallgarten - Rheingau
Gegenstand des Auftrages ist die im schriftlichen intraDAT GmbH & Co. KG Projektangebot definierte Leistung. Nebenabreden zum Projektangebot bedürfen der Schriftform. Als Auftragsbestätigung gilt das vom Kunden unterzeichnete und damit angenommene Projektangebot. intraDAT GmbH & Co. KG wird mit der Auftragsausführung erst beginnen, wenn ein in dieser Form vom Kunden erteilter Auftrag vorliegt.
Sofern nicht anders erwähnt, hat das Projektangebot eine beschränkte Gültigkeit von 6 Wochen ab intraDAT GmbH & Co. KG Unterschriftsdatum.
Der Auftraggeber sorgt von sich aus dafür, dass alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen intraDAT GmbH & Co. KG zeitgerecht zur Verfügung stehen. Er informiert intraDAT GmbH & Co. KG über alle Vorgänge, Umstände und Verhältnisse, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Die in unseren Rechnungen angegebenen Honorare beziehen sich auf den direkten Zeitaufwand unserer Mitarbeiter sowie auf die zur Anwendung gelangenden Mitarbeiter-Spezialkenntnisse.
Der für das Projekt festgelegte Budgetrahmen und die Zeitplanung sind so kalkuliert, dass die beschriebenen Aufgaben erfolgreich abgewickelt werden können. Sollten sich während der Projektabwicklung Änderungswünsche ergeben, so benennt intraDAT GmbH & Co. KG den damit eventuell verbundenen Mehraufwand vorab und stellt ihn zusätzlich in Rechnung. Dasselbe gilt für Mehraufwand durch vom Auftraggeber gewünschte Terminverschiebungen.
Auf die Beratungshonorare, Spesen und Büronebenkosten wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz erhoben.
intraDAT GmbH & Co. KG ist berechtigt, sich in Abstimmung mit dem Kunden für die Durchführung des Auftrages Dritter, sachverständiger Personen zu bedienen. Bei der Beauftragung Dritter sind die Empfehlungen des Kunden bezüglich der zu beauftragenden Dritten zu berücksichtigen. Die Beauftragung Dritter erfolgt durch intraDAT GmbH & Co. KG, die Abrechnung erfolgt ohne Berechnung eines zusätzlichen Handlingsaufschlages an den Kunden.
Die Zahlung erfolgt gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan. Sofern im Zahlungsplan nicht anders definiert, stellt intraDAT GmbH & Co. KG bei der Auftragserteilung von Projekten mit Pauschalbeträgen vorab ein Drittel des festgelegten Budgetrahmens in Rechnung, um die anlaufenden Arbeiten des Projektteams zu finanzieren. Die restlichen Honorare und Nebenkosten werden dann lt. Zahlungsplan als gekennzeichnete „Teilrechnung“ berechnet. Am Schluss des Projektes erstellt intraDAT GmbH & Co. KG eine Abschlussrechnung entsprechend den angefallenen Aufwendungen und den bereits geleisteten Zahlungen des Auftraggebers. Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der mit intraDAT GmbH & Co. KG vereinbarten Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkung (Pkt. 3), so ist intraDAT GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Ersatz der durch den Verzug oder der unterlassenen Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines ggf. verursachten Schadens bleibt davon unberührt.
intraDAT GmbH & Co. KG verpflichtet sich, vertrauliche Informationen oder Kenntnisse, die intraDAT GmbH & Co. KG übermittelt werden oder die intraDAT GmbH & Co. KG auf Grund dieses Vertrages erarbeitet, vertraulich zu behandeln und zu keinem Zeitpunkt, auch nicht nach Abschluss der Projektarbeiten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzuleiten.
intraDAT GmbH & Co. KG wird alle Anstrengungen unternehmen, um die beschriebenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Auftraggebers zu erledigen. Sollte dem Auftraggeber trotzdem aus unserer Arbeit ein Schaden entstehen, so gilt für unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, folgendes:
Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass die beschriebenen Aufgaben den Einsatz besonderer Methoden und Techniken erfordern können. Um die Interessen des Auftraggebers zu wahren, verpflichtet sich intraDAT GmbH & Co. KG, keinen Mitarbeiter des Auftraggebers in ein Angestellten- oder Beraterverhältnis zu engagieren. Diese Verpflichtung endet zwölf Monate nach Vertragsbeendigung. Gleichermaßen verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen mit diesem Projekt befassten intraDAT GmbH & Co. KG Mitarbeiter als Angestellten oder Berater zu engagieren. Für den Verstoß gegen diese Regelung verpflichten sich beide Vertragsparteien zur Zahlung eines vollen Jahresgehaltes des zur Einstellung/zum Einsatz gelangenden Mitarbeiters an die jeweils andere Vertragspartei.
Soweit erbrachte Vertragsleistungen nachbesserungsfähig sind, wird intraDAT GmbH & Co. KG etwaige durch intraDAT GmbH & Co. KG Mitarbeiter zu vertretende Mängel beseitigen. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung. Die Nachbesserungen werden innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Benennung durch den Auftraggeber durch intraDAT GmbH & Co. KG erbracht.
intraDAT GmbH & Co. KG verwahrt das Projekt betreffende Unterlagen (Berichte, Tonträger, Zeichnungen, Filme etc.) für die Dauer von zwei Jahren, beginnend ab dem Zahlungseingang. Unterlagen konzeptartigen Charakters (Textentwürfe, Layouts, Skizzen, Manuskripte etc.) unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand ist Wiesbaden vereinbart.
Sollten Regelungen dieser Vertragsbedingungen teilweise oder ganz ungültig sein, so behalten die anderen Regelungen ihre volle Gültigkeit. Die teilweise oder im ganzen ungültigen Bedingungen werden durch solche Regelungen ersetzt, die dem beabsichtigten Willen oder den gewünschten wirtschaftlichen Folgen am nächsten kommen.